E-invoicing Global Compliance hero

E-Invoicing, weltweite Compliance und KI

Immer auf der sicheren Seite: Lassen Sie sich bei E-Rechnungen und weltweiten Steuervorschriften von Coupa unterstützen.

Wichtige Schritte bei elektronischen Rechnungen

Digitalisierung verschlankt Ihre Rechnungsprozesse und bietet viele Vorteile. Worauf es dabei ankommt und wie Ihnen unsere Plattform dabei helfen kann, haben wir hier im Überblick für Sie zusammengestellt:

 

data capture

Datenerfassung

Für eine digitale Rechnung müssen Sie alle erforderlichen Daten genau erfassen – aber nicht von Hand, denn unsere KI-gestützte Plattform übernimmt diese Daten direkt von der Bestellung.

invoice generation

Rechnungserstellung

Wenn die erforderlichen Daten korrekt erfasst wurden, erstellt das System im zweiten Schritt automatisch die elektronische Rechnung.

touchless invoice billing

Automatische Verarbeitung

Invoicing in der Cloud mit Coupa erleichtert das Rechnungsmanagement. Abgeglichene Rechnungen werden automatisch bezahlt und die entsprechenden Konten belastet. Das reduziert die Kosten pro Rechnung deutlich.

ai-driven fraud detection

Betrugserkennung mit KI

Coupa arbeitet mit künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen (wir nennen das Community.ai), um automatisch Fehler und Betrug bei allen Geschäftsausgaben und natürlich auch bei der Rechnungsverarbeitung in der Cloud zu erkennen.

Entdecken Sie Betrugserkennung
finance system integration

Integration in Finanzsysteme

Mit Coupa lässt sich die digitale Rechnungsabwicklung in finanz- und zahlungsspezifische Erweiterungen einbinden. So erhalten Sie Updates in Echtzeit und alle Finanzdaten sind unternehmensweit synchronisiert. Daraus ergeben sich weniger Diskrepanzen und positive Effekte für Ihr Working Capital.

Entdecken Sie Coupa Pay
Coupa Pay app

Compliance und Sicherheit

Die Vorschriften ändern sich ständig. Doch Coupa kann Ihnen helfen, den Überblick zu behalten: Unsere Plattform erfüllt die Vorgaben unterschiedlichster Clearance-Modelle für B2B-Rechnungen und bestätigt länderspezifische Anforderungen vor der Rechnungserstellung automatisch. So halten Sie die gesetzlichen Vorgaben und Branchenstandards garantiert ein.

 

e-invoice analytics and reporting

Analytics und Berichte

Verschaffen Sie sich mit Datenanalysen Einblicke in Ihren Rechnungsprozess. Mit Coupa können Sie Ihre Abläufe optimieren und wichtige Kennzahlen verfolgen. Coupa zeigt mit Community.ai Trends auf, hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen, und gibt Empfehlungen für effizientere Abläufe.

 

Lassen Sie Coupa bei Ihrer E-Rechnung helfen

B2B-Steuervorgaben einhalten? Kein Problem!

Indirekte Steuern sind enorm komplex und die Regeln für Mehrwert- oder Umsatzsteuer ändern sich ständig. Mit der Coupa-Plattform behalten Sie den Überblick und sind auf der sicheren Seite.

Landesspezifische Anforderungen

Belgien

Der belgische Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur E-Rechnungspflicht im Geschäftsverkehr verabschiedet, der Folgendes vorsieht:

  • Ab 1. Januar 2026 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend.
  • Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind davon betroffen. Ausgenommen sind Unternehmen, die eine Pauschalbesteuerung anwenden, von der Umsatzsteuer befreit sind oder sich im Konkursverfahren befinden.
    Gebietsfremde Steuerpflichtige, die in Belgien umsatzsteuerlich registriert sind und eine Betriebsstätte in Belgien betreiben, fallen ebenfalls unter dieses Gesetz.
  • Alle betroffenen Unternehmen müssen in der Lage sein, das Peppol-Netzwerk zu nutzen und darüber elektronische Rechnungen zu übermitteln.
Frankreich

Das Gesetz über den Haushalt 2024 vom 29. Dezember 2023 enthält neue Termine für die E-Rechnungspflicht in Frankreich. Derzeit ist für die Einführung Folgendes geplant:

  • 1. September 2026: Alle steuerpflichtigen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen und große und mittlere Unternehmen auch B2B-E-Rechnungen ausstellen können.
  • 1. September 2027: KMU und Mikrounternehmen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen.

Über eine Verordnung der Regierung können diese Termine um bis zu drei Monate auf den 1. Dezember 2026 bzw. 1. Dezember 2027 verschoben werden. Für die bestehende Ausnahmeregelung Frankreichs von der Umsatzsteuerrichtlinie bis 26. Dezember 2026 muss dann ggf. eine weitere Verlängerung beantragt werden.
Die französische Steuerbehörde DGFiP (Direction Générale des Finances Publiques) hat eine Liste der Anbieter veröffentlicht, die sich als elektronische Partner-Plattformen (PDP) für die CTC-Pflicht beworben haben. Die Nennung in dieser Liste ist nicht gleichbedeutend mit der Zulassung als PDP, da die Anbieter erst noch nach strengen Kriterien evaluiert werden müssen.
Die DGFiP hat kürzlich einen konkreten Zeitplan für die Einführung der CTC-Pflicht vorgegeben und die Einhaltung des neuen Termins (September 2026) bekräftigt. Dies sind die Eckpunkte dieses Zeitplans:

  • 2. Quartal 2024: Veröffentlichung neuer technischer Daten und einer Verordnung, mit denen der Prozess zum Erhalt des PDP-Status für Dienstanbieter vereinfacht wird.
  • 3. Quartal 2024: Ausstellung der ersten PDP-Zertifizierungen.
  • 4. Quartal 2024: Start eines Pilotprogramms mit begrenzter Teilnehmerzahl, mit dem das öffentliche Rechnungsstellungsportal PPF, dessen Verzeichnis sowie zentrale Funktionen getestet werden sollen.
  • 2025: Start eines umfangreicheren Pilotprogramms mit größerer Teilnehmerzahl.

Daneben hat die DGFiP auch Informationen zur Kompatibilität zwischen den PDPs und zur Schulung von Wirtschaftsprüfern zur Vorbereitung auf die bevorstehende Pflicht bereitgestellt und damit die gemeinsamen Anstrengungen für eine nahtlose Implementierung und Einhaltung unterstrichen.

Deutschland

Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz hat der Bundestag auch eine E-Rechnungspflicht verabschiedet. Diese wird ab 1. Januar 2025 stufenweise eingeführt und gilt bei B2B-Transaktionen für steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland. Ein wichtiger Unterschied des deutschen System verglichen mit anderen Regionen: Während Unternehmen in anderen Ländern nicht nur Rechnungen in einem festgelegten, strukturierten elektronischen Format ausstellen, sondern auch eine festgelegte Einrichtung für den Austausch solcher E-Rechnungen nutzen müssen (etwa nationale Plattformen wie in Italien oder Polen oder private Plattformanbieter wie in Frankreich), verlangt Deutschland zunächst nur, dass die Unternehmen in der Lage sein müssen, Rechnungen in einem elektronischen Format zu empfangen. Diese Rechnungen müssen der europäischen Norm für E-Rechnungen (EU-Norm 16931) und der Syntaxliste gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 entsprechen. Zudem sind bis 2027 Rechnungen in einem nicht strukturierten Format (etwa in Form von PDFs) auch weiterhin zulässig, sofern der Empfänger damit einverstanden ist. In Deutschland ist keine bestimmte Methode für den Austausch von E-Rechnungen vorgegeben. Die Unternehmen können stattdessen die von ihnen bevorzugte Übertragungsmethode verwenden.

Polen

Das polnische Finanzministerium hat am 26. April 2024 die Einführung des nationalen Systems für E-Rechnungen KSeF (Krajowy System e-Faktur) in zwei Stufen mit folgenden Terminen angekündigt:

  • 1. Februar 2026: Die E-Rechnung wird für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Millionen Złoty (umgerechnet etwa 46 Millionen Euro) im Jahr 2025 verpflichtend.
  • 1. April 2026: Die Pflicht gilt ab diesem Datum auch für alle anderen Unternehmen.
    Die eigentlich schon für Juli 2024 geplante Einführung des KSeF-Systems musste aufgrund technischer Bedenken und der daraus resultierenden Entwicklung einer neuen Systemarchitektur verschoben werden.
Saudi-Arabien

Im Königreich Saudi-Arabien wurden verpflichtende E-Rechnungen in zwei Phasen eingeführt. Die 2. Phase wurde stufenweise ab 1. Januar 2023 implementiert. Sie erfordert Systeme für die Generierung von elektronischen Rechnungen (EGS), die mit der ZATKA (Zakat-, Steuer- und Zollbehörde des Landes) integriert werden und E-Rechnungen in vorgegebenen Formaten erstellen müssen.

Compliance-as-a-Service in Coupa unterstützt E-Rechnungen in Saudi-Arabien durch die Ausstellung und Clearance konformer Steuerrechnungen im Namen der Lieferanten beim ZATCA-Portal. Den Lieferanten und Kunden stehen für Rechnungstransaktionen konforme Steuerrechnungen (im XML-Format) und Rechnungen in einem von Menschen lesbaren PDF-/A-3-Format (zweisprachig in Arabisch und Englisch) zur Verfügung. 2022 hat die ZATCA eine Initiative zur Aufhebung von Geldbußen und der Befreiung von Sanktionen für Steuerpflichtige angekündigt, die allen Steuersystemen unterliegen. Diese bis 31. Mai 2023 gelten. Sie wurde mehrfach verlängert und soll nach derzeitigem Stand am 30. Juni 2024 auslaufen.

Vereinigte Arabische Emirate

Die Vereinigten Arabischen Emirate planen die Einführung einer CTC-Pflicht für elektronische Rechnungen, zu der das Finanzministerium bereits erste Eckpunkte vorgestellt hat.  Der ursprüngliche Anwendungsbereich deckt B2B- und B2G-Transaktionen ab, soll aber in absehbarer Zukunft auch auf B2C-Transaktionen ausgeweitet werden.  Wahrscheinlich werden die Vereinigten Arabischen Emirate ein 5-Ecken-Modell einsetzen und die PEPPOL-Spezifikation nutzen.  Wichtige Daten zur E-Rechnungspflicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten:

  • 3. Quartal 2024: Entwicklung der Anforderungen und Verfahren für die Zertifizierung der Dienstanbieter sowie eines Datenlexikons, das die Datentypen des Landes definiert.
  • 2. Quartal 2025: Einführung des Gesetzes zu elektronischen Rechnungen.
  • Dezember 2025: Beginn der Einführungsstrategie.
  • Juli 2026: Phase 1 und Go-Live für Reporting-Zwecke.
Malaysia

Mit der stufenweisen Einführung elektronischer Rechnungen will Malaysia sein Steuersystem effizienter gestalten und die digitale Wirtschaft stärken. Malaysia setzt dabei auf ein CTC-Modell, bei dem die Steuerbehörde LHDNM (Lembaga Hasil Dalam Negeri Malaysia) die Rechnung freigibt.

Der Zeitplan für die stufenweise Einführung sieht wie folgt aus:

  • 1. August 2024: Steuerpflichtige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Ringgit (umgerechnet etwa 20 Millionen Euro)
  • 1. Januar 2025: Steuerpflichtige Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 25 und 100 Millionen Ringgit (umgerechnet etwa 5 bis 20 Millionen Euro)
  • 1. Juli 2025: Alle übrigen Unternehmen

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Demonstrable Compliance*

Coupa is an invoicing compliance solution that has been subject to a PricewaterhouseCoopers review and tests in live environment so as to allow Coupa helping buyers and suppliers to comply with country specific e-invoice regulations*.

* In collaboration with PwC Business Advisory Services BV (“PwC” or “PricewaterhouseCoopers”), Coupa Software Incorporated (“Coupa”) has studied the tax and legal framework for its e-invoicing and e-archiving solutions in various countries (as determined in the engagement letter). Within the framework of this collaboration, PwC assisted Coupa in mapping relevant tax and legal e-invoicing and e-archiving requirements, and in carrying out a review (based on its written solution description) and, where appropriate, a walk-through of the solution in its live environment in order to validate the compliance of the VAT/GST e-invoicing and e-archiving aspects of Coupa Compliance as a Service (CaaS). Coupa also receives regulatory updates from PwC on changes in e-invoicing and e-reporting that could have an impact on the compliance of our solution.